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Kinderreisepass

Abschaffung des Kinderreisepass zum 01.01.2024

Der Kinderreisepass wurde zum Jahreswechsel abgeschafft.

Ab dem 01.01.2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

                       Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit verwendet werden. 

                       Weitere Informationen finden Sie am Ende der Seite unter der Rubrik: Fragen, Antworten und Alternativen zum Kinderreisepass

Alle Kinder müssen (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Der Kinderreisepass wird für eine visafreie Einreise nicht von allen Ländern akzeptiert (z. B. USA).

 

 

Informationen zu Einreisebestimmungen

  • Reisebüro
  • beim Auswärtigen Amt www.auswaertiges-amt.de
  • bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfragt werden.

Gültigkeit

 Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit verwendet werden. 

Verlust

Ist der Kinderreisepass verloren gegangen oder gestohlen worden, muss bei der Passbehörde der Verlust gemeldet werden.

Fragen, Antworten und Alternativen zum Kinderreisepass

Warum werden zum 01.01.2024 Kinderreisepässe abgeschafft?

Es handelt sich um ein Dokument ohne Chip, was ihn weniger sicher als andere Pässe macht. Kinderreisepässe werden nicht überall akzeptiert. Andere Staaten dürfen selbst entscheiden, ob sie ihn anerkennen oder nicht.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: BMI - Reisepass - FAQ: Reisepass (bund.de)

 

Welche Alternativen gibt es?

Beantragt werden können Personalausweise und Reisepässe. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt des Auslandsaufenthalts, welches Dokument Sie für Ihre Reise benötigen. Denken Sie hierbei auch an Transitländer.

Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts: Reise, Sicherheit, Gesundheit - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)

 

Wie lange ist ein Personalausweis/Reisepass für ein Kind gültig?

Die Ausweisdokumente laufen auch für Kinder nach 6 Jahren ab. Allerdings sind die Dokumente nur so lange gültig, wie eine Identifizierung mit dem ursrpünglichen Ausweisdokument möglich ist.

 

Wie lange sind die Bearbeitungszeiten von Personalausweisen/Reisepässen?

Die Dauer der Fertigstellung eines Personalausweises beträgt etwas drei bis vier Wochen. Für einen Reisepass beträgt die Dauer mindestens vier Wochen. Die Dokumente werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt, weshalb es auch zu abweichenden Wartezeiten kommen kann.

 

Kontakt und Öffnungszeiten

Zimmer: Einwohner- und Passamt (1. Stock im Rathaus)

E-Mail: einwohneramt@lauf.de

Telefon: 09123 184 4573

Fax: 09123 184 237

 

Öffnungszeiten Einwohner- und Passamt:

 

Montag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)

Mittwoch: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)

Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)

 

Sie benötigen keinen Termin für Ihre Anliegen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung an folgenden Tagen 2024 geschlossen hat:

10.05.2024

31.05.2024 

12.06.2024

08.07.2024

04.10.2024

27.12.2024

30.12.2024 - außer das Einwohner-und Passamt