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Personalausweis

Für deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gilt die Ausweispflicht; d.h. sie sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgestellt und beinhaltet einen Chip, auf dem die aufgedruckten Daten, das Passfoto und die Fingerabdrücke (ab dem 6. Lebensjahr) gespeichert sind.

Weitere Infos unter www.personalausweisportal.de

Benötigte Unterlagen zur Antragstellung

Der Personalausweis kann ausschließlich durch persönliche Vorsprache beantragt werden.

 

  • bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, bei Erstbeantragung Geburtsurkunde)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (maximal ein Jahr alt)
  • bei unter 16-Jährigen die persönliche Vorsprache von mindestens einem Elternteil und falls erforderlich die Zustimmung des abwesenden Elternteils bzw. Sorgerechtsbeschluss / Erklärung über alleiniges Sorgerecht

 

In Zweifelsfällen können weitere Unterlagen verlangt werden (z.B. aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit).

Gültigkeit des Personalausweises

Für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
Für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre 

Vorläufiger Personalausweis: höchstens 3 Monate.

 

Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.

Gebühren

Antragstellende Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro
Antragstellende Personen ab 24 Jahren: 37,00 Euro
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro


Einschalten/Entsperrung der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
Änderung/Neusetzen der PIN: gebührenfrei

 

Zahlungen sind in bar oder per EC-Karte möglich.

Bearbeitungszeit

Die Personalausweise werden von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt.

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 – 3 Wochen.

Diese Zeitangaben können nicht verbindlich garantiert werden, da die Stadt Lauf keinerlei Einfluss auf die Produktion der Dokumente nehmen kann.

Abholung

Eine Abholung des Personalausweises kann in der Regel erst ab Erhalt des PIN-Briefs erfolgen.

Ab einem Alter von 15 Jahren und 9 Monaten erhalten die Antragsteller einen PIN-Brief von der Bundesdruckerei. Dieser enthält die PIN, PUK und das Sperrkennwort für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion.

 

Zusätzlich können die aktuellen Abholtermine online eingesehen werden.

 

Eine Aushändigung des Dokuments an eine schriftlich bevollmächtigte Person ist möglich (Sorgeberechtigte benötigen von den Antragstellenden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ebenfalls eine Vollmacht).

Zur Abholung muss der bisherige Personalausweis vorgelegt werden.

Ist dieser verloren gegangen, muss eine Verlustanzeige aufgenommen werden. Andernfalls ist eine Ausgabe des neuen Personalausweises nicht möglich.

Verlust

Ist der Personalausweis verloren gegangen oder gestohlen worden, muss bei der Personalausweisbehörde der Verlust gemeldet werden.


Personalausweise mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion müssen unverzüglich gesperrt werden, um missbräuchliche Verwendung auszuschließen.
Hierzu wird das Sperrkennwort aus dem PIN-Brief benötigt.

Sperr-Notruf – rund um die Uhr erreichbar: 116 116 (ohne Vorwahl)
Der Anruf beim Sperrnotruf ersetzt jedoch nicht die schriftliche Verlustanzeige.

Kontakt und Öffnungszeiten

Zimmer: Einwohner- und Passamt (1. Stock im Rathaus)

E-Mail: einwohneramt@lauf.de

Telefon: 09123 184 4573

Fax: 09123 184 237

 

Öffnungszeiten Einwohner- und Passamt:

 

Montag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

Mittwoch: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

 

Sie benötigen keinen Termin für Ihre Anliegen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung an folgenden Tagen 2024 geschlossen hat:

10.05.2024

31.05.2024

12.06.2024

08.07.2024

04.10.2024

27.12.2024

30.12.2024 - außer das Einwohner-und Passamt