Durch das Verwenden der Übersetzungsfunktion wird eine Verbindung zu Google aufgebaut. Dadurch werden Ihre personenbezogenen Daten an Google weitergeleitet!

zur Navigation zum Inhalt zum Footer

Verkehrsrechtliche Anordnung

Die örtliche Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für alle die Ortsstraßen betreffende Regelungen.

Sämtliche Maßnahmen im Bereich der Straße, des Geh- oder Radweges und des Seitenstreifens, die sich auf den Verkehr auswirken, bedürfen vorab der Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Diese erhalten Sie auf Antrag. Die angeordneten Maßnahmen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmenden und der Arbeitskräfte. Beispiele für solche Maßnahmen sind Baustellen, Halteverbote für Umzüge oder Holzfällarbeiten am Straßenrand.

Wer also Arbeiten ausführen möchte, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen, benötigt vor Beginn der Bauarbeiten eine Genehmigung.

Der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung ist spätestens 14 Tage vor Baubeginn zu stellen, ansonsten können erhöhte Gebühren anfallen.

Aufgrabungsgenehmigung im öffentlichen Verkehrsraum

Für Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum und auf anderen öffentlichen Flächen ist eine Aufgrabungsgenehmigung erforderlich. Weiter ist ein Lageplan beizulegen, in dem die Aufgrabungsfläche eingezeichnet ist.

Bei Kanalanschlüssen ist zusätzlich das Kontrollblatt zur Abnahme eines Kanalanschlusses zu beachten. Hier finden Sie auch alle wichtigen Informationen zur Ausführung eines Kanalanschlusses.

Vor der Abgabe des Antrags sind unbedingt die Auskünfte über die bestehenden Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Telekom) beim entsprechenden Versorgungsträger einzuholen.

Antragstellung

Im unteren Bereich der Seite befindet sich ein Antragsformular zum Download, welches vollständig auszufüllen ist. Dem Formular ist ein Lageplan beizufügen, auf welchem die exakte Lage der Baustelle erkenntlich ist. Auch ein Umleitungs- oder Beschilderungsplan ist erforderlich.

 

Fristen

Der Antrag ist spätestens 14 Tage vor Baubeginn zu stellen. 

Kontakt

 

Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvergabe möglich sind.

 

E-Mail: verkehr@lauf.de

Telefon: 09123 184 164 oder 09123 184 233

Fax: 09123/184-237