Aktuelle Regelungen bei Beerdigungen
Im Rahmen der Corona-Maßnahmen kommt es immer wieder zu geänderten Vorschriften und Verordnungen.
Daher möchten wir klarstellen, dass für Trauerfeiern, Totengebete, Aussegnungen, Abschiednahmen sowie die Beisetzung an der Grabstätte die Regelungen für Gottesdienste und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften nach § 6 der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) entsprechend anwendbar sind. Das heißt, dass sich die Teilnehmerzahl in Gebäuden nach der Anzahl der vorhandenen Plätze bei einem Mindestabstand von 1,5 Metern (Angehörige des gleichen Hausstands benötigen keinen Abstand) richtet und Maskenpflicht gilt, solange sich die Trauergäste nicht an ihrem Platz befinden.
Auf den Friedhöfen in Lauf und Heuchling sind in der Halle jeweils 15 Plätze und auf dem Friedhof in Simonshofen fünf Plätze vorhanden.
Im Freien ist keine Höchstteilnehmerzahl vorgesehen. Es ist aber grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren. Zwischen Angehörigen des eigenen Hausstands und Angehörigen eines weiteren Hausstands muss der Mindestabstand nicht eingehalten werden
Es gibt ein Infektionsschutzkonzept, das die Infektionsgefahren im Hinblick auf die örtlichen Traditionen und Gegebenheiten minimiert.
Bitte halten Sie aus Rücksichtnahme und zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken die Mindestabstände ein und tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz."
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