Ortsrecht & Satzungen
Ortsrecht und Satzungen
Ortsrecht; Erlass von Satzungen und Verordnungen
Die Gemeinden haben zwei Möglichkeiten, um rechtsetzend tätig zu werden: Sie können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen. (Quelle: Freistaat Bayern)
Bekanntmachung von Satzungen und Verordnungen
Im unteren Bereich dieser Seite >>Weitere Informationen, finden Sie die Satzungen und Verordnungen der Stadt Lauf als PDF-Downloads.
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Name: | Karin Wamser (Geschäftsleitung, Fachbereichsleitung) |
Telefon: | 09123/184-110 |
Fax: | 09123/184-184 |
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