Sie können selbst wählen in welchem Land Sie heiraten möchten. Welche Unterlagen Sie brauchen, um im Ausland zu heiraten ist sehr unterschiedlich. Informationen für Ihren konkreten Fall gibt Ihnen die jeweilige Auslandsvertretung in Deutschland.
In der Regel brauchen Sie aber zumindest ein Ehefähigkeitszeugnis, um als Deutsche/r im Ausland zu heiraten.
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, kann es manchmal schwierig sein, zu belegen, dass Sie verheiratet sind. Deshalb ist es ratsam, Ihre Heirat nachträglich ins deutsche Eheregister eingetragen zu lassen.
Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie unter bestimmten Bedingungen Ihre Ehe im Eheregister des Standesamtes Lauf a.d.Pegnitz eintragen lassen. Das ist der Fall, wenn mindestens der Ehegatte, der den Antrag stellt, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und:
- seinen Wohnsitz in Lauf a.d.Pegnitz hat bzw. seinen letzten Wohnsitz in Deutschland hier hatte
oder - seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Lauf a.d.Pegnitz hat.
Der Antrag muss vom Ehepaar selbst gestellt werden. Nur wenn beide bereits verstorben sind, kann der Antrag auch von den Eltern oder einem Kind gestellt werden.
Sie können Ihre Ehe nicht im Eheregister des Standesamts Lauf a.d.Pegnitz eintragen lassen, wenn keiner der Ehepartner deutsch ist oder über einen besonderen Status verfügt (zum Beispiel Asylberechtigung).
Wichtig!
Legen Sie immer Originaldokumente vor. Ausländische Urkunden sind mit einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Die Übersetzung ist von einem in der BRD öffentl. bestellten und allg. beeidigten Übersetzer zu fertigen (Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank im Internet: www.justiz-dolmetscher.de). Für Urkunden, die außerhalb der EU ausgestellt wurden, brauchen Sie eine Überbeglaubigung (Apostille bzw. Legalisation).
Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen zum Thema persönlich.
Gebühren
Die nachträgliche Beurkundung einer Heirat im Ausland ist gebührenpflichtig. Zusätzlich können weitere Gebühren anfallen, wenn Sie Dokumente, wie zum Beispiel eine Namenserklärung brauchen.
Bitte sehen Sie zwischenzeitlich von Sachstandsanfragen jeder Art ab. Dies dient ihrem eigenen Interesse, da sich die Bearbeitungen sonst unnötig verzögern.
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Merkblatt "Informationen zum Antrag auf Beurkundung einer Eheschließung im Ausland im deutschen Eheregister"
Ehefähigkeitszeugnis für die Heirat im Ausland
In der Regel brauchen Sie für Ihre Heirat im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis. Das Dokument bescheinigt, dass das Paar heiraten darf. Dabei wird zum Beispiel geprüft, ob Sie bereits verheiratet oder direkte Verwandte sind. Das Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate lang gültig.
Wenn Sie Ihren Aufenthalt, Haupt- oder Nebenwohnsitz in Lauf a.d.Pegnitz haben, können wir das Ehefähigkeitszeugnis für Sie ausstellen.
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Merkblatt „Informationen zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses“
Gültigkeit einer ausländischen Heirat in Deutschland
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, kann Ihre Ehe in Deutschland in der Regel anerkannt werden, wenn die Heirat entweder
- den formalen Bedingungen der Heimatländer beider Partner
oder - des Ortes der Heirat entspricht