Liegenschaften,
Stadtentwicklung,
Wirtschaftsförderung
Erschließungsbeiträge
Erschließungsmaßnahmen erfordern hohe Investitionen.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist die Stadt Lauf verpflichtet, diese Investitionen durch Beiträge zu finanzieren.
Nach der erstmaligen endgültigen Herstellung einer Erschließungsstraße werden sogenannte Erschließungsbeiträge festgesetzt. Nach Baubeginn können Vorausleistungen erhoben werden.
Kontakt
Ansprechpartner
Name: | Janet Guglielmi |
Telefon: | 09123/184-194 |
Fax: | 09123/184-199 |
Zimmer: | 412 |
E-Mail: |
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Satzung: Erschließungsbeitragssatzung vom 1.12.2016 |