Wirtschaftsförderung
Kanalherstellungsbeiträge
Öffentlich rechtliche Beiträge für die Entwässerungseinrichtung (Kanäle und Kläranlagen) werden in der Regel bei Bebaubarkeit des Grundstückes bzw. bei Errichtung eines Neubaus zur Zahlung fällig. Ausschlaggebend für die Berechnung dieser Kanalherstellungsbeiträge sind jeweils die Grundstücksfläche und die neu errichtete tatsächliche Geschossfläche.
Die Berechnung der Geschossfläche erfolgt nach den Außenmaßen des Gebäudes in allen Stockwerken (auch Keller oder ein ausgebautes Dachgeschoss).
Für den Anschlussbereich Strom, Wasser, Gas erheben die Städtischen Werke Lauf Baukostenzuschüsse.
Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 09123/1730 oder im Internet unter www.stwl.lauf.de.
Kontakt
Ansprechpartner
Name: | Sven Schneider |
Telefon: | 09123/184-193 |
Fax: | 09123/184-183 |
Zimmer: | 406 |
E-Mail: |
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Weitere Informationen
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Satzung: Entwässerungssatzung - Beitrags- und Gebührensatzung - gültig ab 1.1.2016 |