Corona: Notbetreuung in städtischen Kitas
Informationen für Eltern
Kitas bleiben bis 14. Februar geschlossen
Die derzeit in Bayern geltende 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie die Einreisequarantäneverordnung wurden über den 31. Januar 2021 hinaus bis zum Ablauf des 14. Februar 2021 verlängert.
Das bedeutet konkret:
Eine Notbetreuung ist in den Kitas für folgende Kinder zulässig:
- Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
- Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
- Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
- Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
Notbetreuung nur mit schriftlicher Bestätigung
Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung in den städtischen Kitas bitten wir die Eltern, schriftlich zu bestätigen, dass die Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Bitte nutzen Sie dazu das Formular am Ende der Seite und bringen Sie dieses ausgefüllt am ersten Betreuungstag mit.
Das Sozialministerium appelliert in seinem neuesten Newsletter nochmals eindrücklich an die Eltern, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann. Das verlangt den Eltern viel ab. Es geht jedoch weiterhin darum, die Infektionszahlen zu senken.
- Dateien:
Abfrage_Notgruppenbetreuung_02_2021.pdf178 K
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