Update: Überbrückungshilfe III
Überbrückungshilfe III kann jetzt beantragt werden,
Bundesweiter Lockdown bis 7. März 2021,
Wahlrecht der Beihilferegelung,
Antragstellung in Neustarthilfe jetzt auch für „kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten“ möglich.
Quelle und ausführliche Informationen: https://www.ihk-nuernberg.de/
Welche Betriebe, Ladengeschäfte, etc. dürfen geöffnet haben, betrieben werden bzw. welche Dienstleistungen dürfen ausgeübt werden?
Die ausführlichen Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie mit Kenntnisstand 27. Februar 2021 hier: www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/corona-virus/faq-corona-krise-und-wirtschaft.pdf
Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Die Überbrückungshilfe wurde verlängert.
Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Die Förderung ist ein gemei nsames Angebot von Bund und Ländern.
(Quelle: © Bundesministerium für Wirtschaft und Energie / © Bundesministerium der Finanzen)
Corona-Hilfe – Unterstützung und Informationen für die Wirtschaft in Lauf
Die Wirtschaftsförderung Lauf a.d. Pegnitz informiert hier über Unterstützung durch Bund, Freistaat und die Stadt Lauf a.d. Pegnitz. Wir bereiten Informationen auf und verlinken auf wichtige Quellen. Wir informieren, wo Sie Anträge stellen können und Hotlines erreichen. Rechtliche Beratung können wir leider nicht übernehmen.
Unterstützung zur Aufrechterhaltung der Liquidität