Sterbefall

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Verstirbt eine Person in Lauf, so wird der Sterbefall vom Standesamt Lauf beurkundet. Alle Sterbefälle im Stadtgebiet sind spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag im Standesamt anzuzeigen.

Weitere Informationen finden Sie Opens internal link in current windowhier

Weitere Informationen

Downloads
Download Ratgeber im Sterbefall
Download Satzung: Gebührensatzung für das Bestattungswesen vom 15.12.2021
Download Satzung: Bestattungssatzung vom 15.12.2021
Download Verordnung: Verordnung über das Leichenwesen vom 22.10.2013

Trauerbegleitung

Sabine Raile lädt Hinterbliebene, die einen geliebten Menschen verloren haben und Trost, Beistand oder Begleitung in der Gruppe suchen, jeden zweiten Sonntag im Monat von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr zum Treff im Johannissaal, Kirchplatz 11, ein.

 

hallowww.gemeinsamtrauern.com


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