Sterbefall

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Sterbefälle


Verstirbt eine Person in Lauf, so wird der Sterbefall vom Standesamt Lauf beurkundet. Alle Sterbefälle im Stadtgebiet sind spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag im Standesamt anzuzeigen.

In den meisten Fällen wird ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Formalitäten betraut. Dieses reicht die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein und nimmt die Sterbeurkunde in Empfang. Erst dann kann die Beerdigung oder Feuerbestattung erfolgen.

Bei nicht-natürlichem Tod ist zu beachten, dass der Bestattungstermin erst nach der Freigabe der Leiche durch die Staatsanwaltschaft bestimmt werden kann.

Detaillierte Informationen mit allen Hinweisen und Tipps finden Sie in unserem "Ratgeber im Sterbefall", im Downloadbereich (siehe unten).

Kontakt

Ansprechpartner
Name: Claudia Kohler
Telefon: 09123/184-148
Fax: 09123/184-248
Zimmer: 118
E-Mail: Opens window for sending email c.kohler@lauf.de

Weitere Informationen

Downloads
Download Ratgeber im Sterbefall
Download Satzung: Gebührensatzung für das Bestattungswesen vom 15.12.2021
Download Satzung: Bestattungssatzung vom 15.12.2021
Download Verordnung: Verordnung über das Leichenwesen vom 22.10.2013

Trauerbegleitung

Sabine Raile lädt Hinterbliebene, die einen geliebten Menschen verloren haben und Trost, Beistand oder Begleitung in der Gruppe suchen, jeden zweiten Sonntag im Monat von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr zum Treff im Johannissaal, Kirchplatz 11, ein.

 

hallowww.gemeinsamtrauern.com


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