Sterbefall
Sterbefälle
Verstirbt eine Person in Lauf, so wird der Sterbefall vom Standesamt Lauf beurkundet. Alle Sterbefälle im Stadtgebiet sind spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag im Standesamt anzuzeigen.
In den meisten Fällen wird ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Formalitäten betraut. Dieses reicht die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein und nimmt die Sterbeurkunde in Empfang. Erst dann kann die Beerdigung oder Feuerbestattung erfolgen.
Bei nicht-natürlichem Tod ist zu beachten, dass der Bestattungstermin erst nach der Freigabe der Leiche durch die Staatsanwaltschaft bestimmt werden kann.
Detaillierte Informationen mit allen Hinweisen und Tipps finden Sie in unserem "Ratgeber im Sterbefall", im Downloadbereich (siehe unten).
Kontakt
Name: | Claudia Kohler |
Telefon: | 09123/184-148 |
Fax: | 09123/184-248 |
Zimmer: | 118 |
E-Mail: |
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Weitere Informationen
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Ratgeber im Sterbefall |
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Satzung: Gebührensatzung für das Bestattungswesen vom 15.12.2021 |
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Satzung: Bestattungssatzung vom 15.12.2021 |
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Verordnung: Verordnung über das Leichenwesen vom 22.10.2013 |
Trauerbegleitung
Sabine Raile lädt Hinterbliebene, die einen geliebten Menschen verloren haben und Trost, Beistand oder Begleitung in der Gruppe suchen, jeden zweiten Sonntag im Monat von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr zum Treff im Johannissaal, Kirchplatz 11, ein.