Sterbefall
Sterbefall
Sterbefall
Verstirbt eine Person in Lauf, so wird der Sterbefall vom Standesamt Lauf beurkundet. Alle Sterbefälle im Stadtgebiet sind spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag im Standesamt anzuzeigen.
Weitere Informationen finden Sie hier
Weitere Informationen
Downloads
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Ratgeber im Sterbefall |
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Satzung: Gebührensatzung für das Bestattungswesen vom 15.12.2021 |
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Satzung: Bestattungssatzung vom 15.12.2021 |
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Verordnung: Verordnung über das Leichenwesen vom 22.10.2013 |
Trauerbegleitung
Sabine Raile lädt Hinterbliebene, die einen geliebten Menschen verloren haben und Trost, Beistand oder Begleitung in der Gruppe suchen, jeden zweiten Sonntag im Monat von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr zum Treff im Johannissaal, Kirchplatz 11, ein.