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beschreibung & informationen | ![]() |
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Neben dem Beginn des Lebens wird auch das Ende des menschlichen Daseins im Standesamt registriert. Alle Sterbefälle im Gebiet der Stadt Lauf sind spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag hier anzuzeigen. In den meisten Fällen wird ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Formalitäten betraut. Die für die Beurkundung erforderlichen Urkunden und die Todesbescheinigung werden hier vorgelegt, im Gegenzug stellt das Standesamt die Sterbeurkunden und Mitteilungen über den Sterbefall aus. Erst dann kann die Beerdigung oder Feuerbestattung erfolgen. Bei nicht natürlichem Tod ist zu beachten, dass der Bestattungstermin erst nach Freigabe der Leiche durch die Staatsanwaltschaft bestimmt werden kann. |
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