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Bekanntmachung der Stadt Lauf a.d. Pegnitz

 

Bebauungsplan Nr. 97 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Baugebiet „Sondergebiet Fachoberschule“ und Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 97

Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB und Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Satz und Abs. 4 BauGB

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der Bauausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung am 12.01.2010 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 97 „Sondergebiet Fachoberschule“ in der Fassung vom 12.01.2010 aufzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem abgebildeten Lageplan ersichtlich und umfasst eine Fläche von ca. 9.200 m². Der Geltungsbereich wird als „Sondergebiet Fachoberschule“ nach 11 BauNVO festgesetzt.

Entsprechend dem Beschluss des Bauausschusses der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 12.01.2010 soll der Flächennutzungsplan in diesem Bereich an den Bebauungsplan angeglichen wird.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird dies hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Die Darlegungsunterlagen können im Rathaus Lauf, Urlasstr. 22, 2. OG, an der Anschlagtafel im Flur des Stadtbauamtes, neben dem Eingang zum Zimmer Nr. 208, während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.15 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr) und hier im Internet unter eingesehen werden.

Die öffentliche Darlegung beginnt am 08.02.2010und endet am 19.02.2010.

Äußerung und Erörterung zur Planung (Anhörung):

Eventuelle Äußerungen zum Bebauungsplanentwurf und zur Änderung des Flächennutzungsplanes können während der Darlegungsfrist im Stadtbauamt Lauf, Urlasstr. 22, 2. OG, Zimmer Nr. 208, vorgebracht und erörtert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Äußerungen zur Planung auch schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen können.

Lauf a.d.Pegnitz, den 25.01.2010

Stadt Lauf a.d.Pegnitz

Benedikt Bisping

1. Bürgermeister

 

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Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die Stadt Lauf a.d.Peg.
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