Grundsätzliches zum Thema Kindertagesstätten
Grundsätzliches, Aufnahme von Kindern und Gebühren
Grundsätzliches, Aufnahme von Kindern und Gebühren
Grundsätzliches
- Der Besuch der KiTa ist freiwillig Im Interesse der Kinder und der Gruppe soll die KiTa regelmäßig besucht werden. Bei Fernbleiben des Kindes bitten wir, die Kindertagesstättenleitung umgehend zu verständigen. Alle Erkrankungen des Kindes sind der Kindertagesstättenleitung sofort zu melden, damit ggf. für die anderen Kinder Vorsorgemaßnahmen getroffen werden können.
- Abmeldungen aus einer Kindertagesstätte sind unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen jeweils zum Ende eines Monats durch schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigen gegenüber der Leitung der Kindertagesstätte oder der Kindertagesstättenverwaltung möglich.
- Abmeldungen
aus einer Kindertagesstätte zum 31.07. eines Betreuungsjahres sind
grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt nicht bei nachgewiesenem Wegzug
aus dem Stadtgebiet.
- Ein Kind muss vorübergehend vom Besuch ausgeschlossen werden, wenn der Verdacht besteht, dass es an einer ansteckenden Krankheit leidet oder die Gefahr besteht, dass es Ungeziefer verbreitet. Das gleiche gilt für Kinder, die mit an solcher Art Erkrankten in Wohngemeinschaft leben.
- Das KiTa-Personal ist während der Öffnungszeiten der Kindertagesstätten für die anvertrauten Kinder verantwortlich und übernimmt sie in den Räumen der Kindertagesstätte. Die Aufsichtspflicht endet an der Grundstücksgrenze. Auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Kindertagesstätte und zurück sowie im KiTa selbst ist das Kind gesetzlich gegen Unfall versichert. Abholen durch fremde Personen ist in der Regel nur mit schriftlichem Einverständnis der Erziehungsberechtigten möglich.
- In den Kintertagesstätten wird zu Beginn des Kindertagesstättenjahres ein Elternbeirat gewählt. Zweck und Ziel des Elternbeirates ist es, die Zusammenarbeit zwischen Einrichtung, Eltern und Erziehungsbrechtigten sowie der Grundschule zu fördern.
Über die Rechte und Pflichten des Elternbeirates informiert das Bayerische Kinderbildungs- und betreuungsgesetzBayKiBiG.
Aufnahme von Kindern
Die Anmeldung hat durch die Erziehungsberechtigten online im (Bürgerserviceportal, Link folgt mitte Dezember) zu erfolgen.
Über die Aufnahme des Kindes entscheidet die Verwaltung im Rahmen der Bestimmungen der Satzung unter Anhörung der Leitung der jeweiligen Kindertagesstätte.
Gebühren für die Kindertagesstätten
Die Gebühr wird nach der gebuchten Betreuungszeit berechnet.
Eine Liste der Gebühren ist einzusehen in der aktuellen Gebührensatzung für Kindertagsstätten im unteren Downloadbereich dieser Seite.
Kontakt
Ansprechpartner
Name: | Fachbereich 4: Familie & Bildung |
Telefon: | 09123/184-220 |
Fax: | 09123/184-184 |
Zimmer: | 217 |
E-Mail: |
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